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Produkt zum Begriff Arbeitgeber:


  • Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
    Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber

    rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe

    Preis: 19.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Der Arbeitgeberassistent | Arbeitgeber Set | Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
    Der Arbeitgeberassistent | Arbeitgeber Set | Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen

    Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung

    Preis: 13.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
    Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung

    Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 22.00 € | Versand*: 0 €
  • Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
    Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!

    Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.

    Preis: 9.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Kann Arbeitgeber Schadensersatz fordern?

    Kann Arbeitgeber Schadensersatz fordern? Ja, Arbeitgeber können unter bestimmten Umständen Schadensersatz von ihren Arbeitnehmern fordern. Dies kann der Fall sein, wenn ein Arbeitnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig Schaden am Eigentum des Arbeitgebers verursacht hat. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber die entstandenen Kosten für Reparaturen oder Ersatz einfordern. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Arbeitgeber den Schaden nachweisen muss und nicht einfach willkürlich Schadensersatz verlangen kann. Es empfiehlt sich daher, im Falle eines Schadensfalles rechtlichen Rat einzuholen.

  • Wann kann der Arbeitgeber Schadensersatz verlangen?

    Der Arbeitgeber kann Schadensersatz verlangen, wenn ein Arbeitnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt hat und dadurch ein Schaden entstanden ist. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Mitarbeiter vertrauliche Informationen an Dritte weitergibt oder Firmeneigentum mutwillig beschädigt. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber den Schaden nachweisen kann und dass die Pflichtverletzung des Arbeitnehmers eindeutig nachgewiesen werden kann. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber Schadensersatzansprüche geltend machen, um den entstandenen Schaden zu kompensieren.

  • Kann mein Arbeitgeber mich auf Schadensersatz verklagen?

    Kann mein Arbeitgeber mich auf Schadensersatz verklagen, wenn ich durch Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten einen finanziellen Schaden verursacht habe? In solchen Fällen könnte Ihr Arbeitgeber rechtliche Schritte einleiten, um den entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen. Es ist wichtig, dass Sie sich an die geltenden Gesetze und Vorschriften halten, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Es empfiehlt sich, im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen, um Ihre Rechte und Pflichten zu verstehen. Letztendlich hängt die Möglichkeit einer Schadensersatzklage von den spezifischen Umständen des Falls ab.

  • Hat Arbeitgeber Recht auf Diagnose?

    Hat der Arbeitgeber das Recht, die genaue Diagnose einer Krankheit oder eines Gesundheitszustands eines Mitarbeiters zu kennen? Diese Frage wirft ethische und rechtliche Bedenken auf, da die Offenlegung von medizinischen Informationen die Privatsphäre des Mitarbeiters verletzen könnte. In vielen Ländern gibt es Gesetze, die den Arbeitgebern den Zugriff auf solche sensiblen Informationen verbieten, es sei denn, der Mitarbeiter stimmt ausdrücklich zu. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber die Grenzen respektieren und nur die Informationen erhalten, die für die Erfüllung ihrer Pflichten und die Sicherheit am Arbeitsplatz relevant sind. Letztendlich sollte die Gesundheit und Privatsphäre der Mitarbeiter immer respektiert werden.

Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:


  • Schadensersatz bei Verkehrsunfällen (Almeroth, Thomas)
    Schadensersatz bei Verkehrsunfällen (Almeroth, Thomas)

    Schadensersatz bei Verkehrsunfällen , Zum Werk Das Nachschlagewerk befasst sich mit den vielfältigen Schadensgruppen, die im verkehrsrechtlichen Rechtsstreit relevant werden können. Insbesondere für die Rechtsanwaltschaft, die nur gelegentlich verkehrsrechtliche Fälle betreut, ist die Fülle der möglichen Anspruchsgrundlagen nur schwer erkennbar. Das neue Nachschlagewerk stellt die in Betracht kommenden Schadenspositionen systematisch vor und erläutert die erfolgreiche Geltendmachung näher. Die einzelnen Schadenspositionen werden in der Tiefe, auch mit Blick auf sehr spezielle Probleme erörtert. Vorteile auf einen Blick umfassender Überblick durch eine speziell auf das Schadensrecht bei Verkehrsunfällen zugeschnittene Darstellung ermöglicht auch verkehrsrechtsfremden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten eine schnelle Einarbeitung beinhaltet die aktuelle Literatur und Rechtsprechung mit Stand Anfang 2023 mit besonderem Hauptaugenmerk auf die Praxis Zielgruppe Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Richterinnen und Richter. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 1. Auflage, Erscheinungsjahr: 20231110, Produktform: Kartoniert, Autoren: Almeroth, Thomas, Auflage: 23001, Auflage/Ausgabe: 1. Auflage, Keyword: Haftung; Haftungsquote; Personenschaden; Sachschaden; Mithaftung; SGB; BGB; Verkehrsunfall, Fachschema: Recht~Prozess (juristisch) / Zivilprozess~Zivilprozess - Zivilprozessordnung - ZPO~Privatrecht~Zivilgesetz~Zivilrecht, Fachkategorie: Zivilrecht, Privatrecht, allgemein, Warengruppe: HC/Privatrecht/BGB, Fachkategorie: Schadensersatz, Zivilprozess, Thema: Verstehen, Seitenanzahl: XXXIII, Seitenanzahl: 686, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H. Beck, Verlag: Verlag C.H. Beck oHG, Produktverfügbarkeit: 02, Länge: 224, Breite: 141, Gewicht: 741, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0040, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,

    Preis: 79.00 € | Versand*: 0 €
  • Maneshkarimy, Faraz: Schadensersatz statt der Vindikation
    Maneshkarimy, Faraz: Schadensersatz statt der Vindikation

    Schadensersatz statt der Vindikation , Seit jeher wird der vindikatorische Herausgabeanspruch - als Prototyp des dinglichen Anspruchs - strikt von Ansprüchen schuldrechtlicher Art unterschieden. Dabei ist die dogmatische Klärung des Vindikationsanspruchs bis heute nicht erschöpfend gelungen und dessen genauer Inhalt noch immer umstritten. Insbesondere für die Frage nach der Anwendbarkeit von den Vorschriften des allgemeinen Schuldrechts auf den Vindikationsanspruch entfaltet diese Diskussion, welche durch die vielbeachtete Entscheidung des BGH vom 18.03.2016 (NJW 2016, 3235) nochmals deutlich an Brisanz gewonnen hat, praktische Bedeutung. Für Faraz Maneshkarimy bietet diese anhaltende Kontroverse um den Eigentumsherausgabeanspruch Anlass, um dessen Rechtsnatur und Verhältnis zu den Vorschriften des allgemeinen Schuldrechts unter Berücksichtigung der sog. Sperrwirkung des EBV im Rahmen einer tiefschürfenden Analyse auf den Grund zu gehen. , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 79.00 € | Versand*: 0 €
  • Urteil: ungerecht (Schleif, Thorsten)
    Urteil: ungerecht (Schleif, Thorsten)

    Urteil: ungerecht , Kaum ein Tag vergeht, ohne dass deutsche Gerichte skandalös anmutende Urteile fällen: Brutale Gewalttäter erhalten lächerlich milde Strafen, Wiederholungstäter entgehen längst fälligen Haftbefehlen, weil die Verfahren viel zu lange dauern, Freiheitsstrafen werden wieder und wieder zur Bewährung ausgesetzt. Das Vertrauen in unsere Justiz schwindet. Skandal- und Fehlurteile sind kein Zufall, sondern systembedingt, sagt Richter Thorsten Schleif. Unser Justizsystem versagt bereits lange vor den eigentlichen Verfahren, bei der Ausbildung und Auswahl seiner Richter. Anhand zahlreicher zum Teil erschreckender Beispiele beschreibt Schleif, wie in Deutschland Richter herangezogen werden, die den Herausforderungen ihres Berufs und unserer Gesellschaft nicht mehr gewachsen sind. Der Zusammenbruch des Rechtsstaates hat bereits begonnen - kann er noch abgewendet werden? , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Erscheinungsjahr: 20191016, Produktform: Leinen, Autoren: Schleif, Thorsten, Seitenzahl/Blattzahl: 208, Keyword: Amtsgericht; Anwalt; Bandenkrieg; Bandenkriminalität; Bestseller; Buch; Bücher; Fehler Judikative; Fehler Justiz; Fehler Politik; Fehler im System; Fehlurteil; Fehlurteil Gründe; Fehlurteil Ursachen; Freispruch; Gericht; Gewalt; Gewalt Jugend; Gewalt Opfer; Gewalt Polizei; Gewalt durch Asylanten; Gewalt gegen Polizei; Gewalt in der Familie; Gewalttat; Gewalttaten; Institution; Institutionen; Judikative Deutschland; Jura; Jurastudenten; Jurastudierende; Jurastudium; Justiz Skandal; Justizskandal; Kriminalität; Kriminalität Buch; Loveparade; Loveparade Anklage; Loveparade Opfer; Loveparade Skandal; Neuerscheinung; Neuerscheinungen; Parallelgesellschaft; Parallelgesellschaften; Politik, Fachkategorie: Gesellschaft und Kultur, allgemein, Fachkategorie: Tatsachenberichte: Leben nach Missbrauch, erlittenem Unrecht, Justizirrtum, Traumata, Thema: Auseinandersetzen, Text Sprache: ger, Verlag: riva Verlag, Verlag: riva Verlag, Verlag: riva, Breite: 218, Höhe: 22, Gewicht: 330, Produktform: Gebunden, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0006, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 2006001

    Preis: 19.99 € | Versand*: 0 €
  • Zeh, Marco: Moral und Strafe
    Zeh, Marco: Moral und Strafe

    Moral und Strafe , Strafe ist als ein bewusst zugefügtes Übel im höchsten Maße moralisch rechtfertigungsbedürftig und sollte eine Rechtfertigung nicht gelingen, so müsste uns diese Erkenntnis erschüttern und wir müssten uns dringend um Alternativen kümmern, um nicht weiterhin Übel in der Welt zu verbreiten, statt sie zu verhindern. Dass Strafe genau so ein ungerechtfertigtes Übel ist, will dieses Buch ausführlich in einer moralphilosophischen Auseinandersetzung mit den Straftheorien von der Antike bis zur Gegenwart zeigen. Dabei werden die überzeugendsten und bekanntesten Theorien möglichst stark gemacht, um sie daraufhin auf ihre moralische Überzeugungskraft kritisch zu überprüfen. Und da sie alle scheitern, werden schließlich Alternativen angedacht. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 69.00 € | Versand*: 0 €
  • Hat Arbeitgeber Recht auf Geburtsurkunde?

    Arbeitgeber haben in der Regel kein Recht auf die Vorlage einer Geburtsurkunde von ihren Mitarbeitern. Die Geburtsurkunde ist ein sensibles Dokument, das persönliche Informationen enthält und normalerweise nicht für berufliche Zwecke benötigt wird. Arbeitgeber sollten sich auf die relevanten Arbeitsdokumente konzentrieren, die für die Einstellung und Beschäftigung eines Mitarbeiters erforderlich sind. Wenn ein Arbeitgeber jedoch aus rechtlichen oder behördlichen Gründen die Vorlage einer Geburtsurkunde verlangt, sollte dies klar kommuniziert und nachvollziehbar sein. In solchen Fällen ist es ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die Anforderung rechtmäßig ist.

  • Welche Daten braucht Arbeitgeber für Vertrag?

    Arbeitgeber benötigen für einen Arbeitsvertrag in der Regel die persönlichen Daten des Arbeitnehmers, wie Name, Adresse, Geburtsdatum und Sozialversicherungsnummer. Zudem werden Angaben zur Position, Arbeitszeit, Vergütung und Arbeitsort benötigt. Auch Regelungen zu Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen und Arbeitszeiten müssen im Vertrag festgehalten werden. Darüber hinaus können auch Informationen zu Zusatzleistungen, wie z.B. betriebliche Altersvorsorge oder Krankenversicherung, relevant sein. Es ist wichtig, dass alle Angaben korrekt und vollständig sind, um spätere Missverständnisse oder Streitigkeiten zu vermeiden.

  • Hat der Arbeitgeber das Recht Lohn einbehalten?

    Hat der Arbeitgeber das Recht Lohn einbehalten? In den meisten Fällen ist es dem Arbeitgeber nicht gestattet, den Lohn eines Arbeitnehmers ohne dessen Zustimmung einzubehalten. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie beispielsweise bei offenen Schulden des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber oder gesetzlichen Bestimmungen, die einen Lohnabzug erlauben. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber alle gesetzlichen Vorschriften einhält und den Arbeitnehmer über jegliche Lohnabzüge informiert. Im Falle von Unstimmigkeiten oder unrechtmäßigen Lohnabzügen sollte der Arbeitnehmer rechtliche Schritte in Betracht ziehen und sich gegebenenfalls an eine Gewerkschaft oder Arbeitsrechtsanwalt wenden.

  • Welches Recht hat der Arbeitgeber in Betriebsversammlungen?

    Welches Recht hat der Arbeitgeber in Betriebsversammlungen? Der Arbeitgeber hat das Recht, an Betriebsversammlungen teilzunehmen und sich zu den Themen zu äußern. Er kann Informationen und Stellungnahmen zu betrieblichen Angelegenheiten geben und Fragen der Arbeitnehmer beantworten. Zudem kann der Arbeitgeber Vorschläge und Anregungen der Arbeitnehmer entgegennehmen und in die betriebliche Entscheidungsfindung einbeziehen. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber in Betriebsversammlungen respektvoll und konstruktiv mit den Arbeitnehmern kommuniziert, um ein gutes Betriebsklima zu fördern.

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